Allgemeine Infos: Stadt Steinheim an der Murr

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Allgemeine Infos

Ärztliches Attest

Bei einer Krankheitsdauer von mehr als 10 Tagen oder bei häufigem Fehlen kann die Schule die Eltern um Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses ersuchen. Schüler/innen werden durch den Arzt vom Sportunterricht teilweise oder ganz befreit, wenn es ihr Gesundheitszustand erfordert.

Beurlaubung

Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Als Beurlaubungsgründe werden anerkannt: aktive Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen, wichtige persönliche Gründe (zum Beispiel Eheschließung der Eltern, Todesfall in der Familie, Wohnungswechsel). Zuständig für die Entscheidung über die Beurlaubung ist bis zu  zwei aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen die Klassenlehrerin, ansonsten die Schulleiterin.

Fundsachen

Fundsachen werden in der Fundkiste unter der in den Keller führenden Treppe und im Regieraum der Sporthalle aufbewahrt, Wertgegenstände im Sekretariat. Am letzten Schultag  vor den Sommerferien werden die Fundsachen nach vorheriger Ankündigung entsorgt.

Hausaufgaben

Hausaufgaben sind zur Festigung der im Unterricht vermittelten Kenntnisse, zur Übung, Vertiefung und Anwendung der von den Schüler/innen erworbenen Fähigkeiten sowie zur Förderung des selbstständigen und eigenverantwortlichen Arbeitens erforderlich. In der Ganztagsschule erledigen die Kinder diese an den Ganztagen (Dienstag, Mittwoch, Donnerstag) am Nachmittag in der Schule mit Unterstützung einer Lehrerin und einer Hausaufgabenbetreuerin in der sogenannten „Lernzeit“ (eigentlich sind dies dann „Schulaufgaben“). Die Halbtagskinder bearbeiten die Hausaufgabe zu Hause. Auch Ganztagsschülerinnen und -schüler erledigen an den Halbtagen (Montag, Freitag) ihre Hausaufgaben zu Hause.
Es sind weitere Hausaufgaben zu Hause zu erledigen, zum Beispiel die tägliche (laute) Leseübung, Übungen im Kopfrechnen, das Lernen für Klassenarbeiten, die tägliche Bewegung...

Konfliktmanagement

Konflikte sind menschlich und normal. Wichtig ist uns, dass die Konfliktpartnerinnen und -partner direkt miteinander sprechen und konstruktiv nach einer Lösung suchen. Deshalb haben vor einigen Jahren die schulischen Gremien (Gesamtlehrerkonferen, Elternbeirat und Schulkonferenz) das folgende Konfliktmanagement erarbeitet, nach dem im Konfliktfall vorgegangen werden soll. Schaubild Konfliktmanagement (PDF-Dokument, 91,03 KB, 16.10.2023)

Kopfläuse - was tun?

Kopfläuse kann jede/r bekommen. Sie sind keine Angelegenheit der persönlichen Sauberkeit. Sollten Sie bei ihrem Kind Kopfläuse oder Nissen entdecken, dann bewahren Sie bitte Ruhe. Mittel gegen die Verlausung können Sie ohne Rezept erwerben oder auch auf Rezept des Hausarztes/Kinderarztes in der Apotheke erhalten. Diese Mittel müssen streng nach der Gebrauchsanweisung angewandt werden. Kinder dürfen dann die Schule wieder besuchen, wenn im Haar auch keine Nissen mehr gefunden werden. Dies bescheinigen Sie uns bitte mit einem Formular, das Sie im Bedarfsfall von uns erhalten. Wir bitten Sie, bei Kopflausbefall ihres Kindes umgehend die Schulleitung oder die Klassenlehrerin zu informieren, damit wir einen Überblick über die Ausbreitung behalten. Selbstverständlich wird Ihre Meldung vertraulich behandelt.

Die Lehrerinnen und die Elternbeiräte haben vereinbart, dass bei einem Befall von Kopfläusen alle Eltern unserer Schule per Telefonkette oder Elternbrief benachrichtigt werden (natürlich ohne den Namen des Kindes zu nennen). Bitte untersuchen Sie daraufhin den Kopf Ihres Kinder sehr gründlich.

Krankmeldung: Was ist zu tun, wenn Ihr Kind krank ist?

Ist ein Kind aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Klassenlehrerin unverzüglich morgens mitzuteilen. Der Entschuldigungspflicht sollen Sie am ersten Tag der Verhinderung mündlich (Anrufbeantworter) oder schriftlich nachkommen, oder Sie können ein Kind aus der Nachbarschaft bitten, der Klassenlehrerin Bescheid zu sagen. So weiß die Klassenlehrerin, warum Ihr Kind nicht kommt. Andernfalls müsste sie bei Ihnen nachfragen in Sorge, dass auf dem Schulweg etwas passiert ist. In diesem Fall reichen Sie bitte die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nach.

Für die Krankmeldung können Sie folgendes Formular verwenden:

Mensa

Die Grundschule Höpfigheim verfügt über eine Mensa im Foyer der Melchior-Jäger-Halle. Kinder, die in der Ganztagsschule oder mindestens einen Tag in der Woche in der Kernzeit angemeldet sind, können  jeden Tag in der Mensa essen. Das Essen wird von der Firma Apetito, die die Mensa in Steinheim bewirtschaftet, morgens gekocht und an uns geliefert. Bestellung und Abrechnung erfolgen online. Hier finden Sie weitere Informationen über den Caterer Apetito. Die Betreuung erfolgt durch städtisches Personal. So können Sie für Ihr Kind ein Mensa-Konto einrichten: Elterninformation Menüpartner (PDF-Dokument, 619,60 KB, 13.02.2024).

Notrufnummern

Nennen Sie bitte zum Schuljahresbeginn der Schule eine oder mehrere erreichbare Bezugsperson/en (Oma/Nachbarn), damit diese benachrichtigt werden können, falls Ihr Kind während der Unterrichtszeit aus der Schule abgeholt werden sollte (z.B. bei starken Kopfschmerzen).

Auch die Handy-Nummern der Eltern sind in Notfällen hilfreich!

Das gesunde Pausenbrot

Der Schultag beginnt am besten mit einem abwechslungsreichen Frühstück, das in Ruhe zu Hause eingenommen werden sollte. Abwechslungsreich und gesund sollte auch das Pausenbrot sein. Knackiges und Frisches ist bei Kinder oft ebenso beliebt wie ein belegtes Brot. Süßigkeiten, wie Bonbons, Kuchen oder Schokolade usw. sind keine geeigneten Pausenbegleiter. Besser sind frisches Obst und Gemüse (z.B. Äpfel, Karotten oder Gurken) zu einem kernigen Brot. Auch Knäckebrot oder Studentenfutter sind gesunde Snacks für Naschkatzen. Bei der Verpackung sollten Sie bitte, damit unnötiger Müll vermieden wird, auf Vesperdosen zurück greifen.

Getränke

Bitte geben Sie Ihrem Kind aus Sicherheitsgründen keine Glasflaschen mit in die Schule. Für das Pausengetränk eignen sich auslaufsichere, wieder auffüllbare Trinkflaschen aus Kunststoff oder Metall. In manchen Klassen haben sich die Eltern auch darauf verständigt, reihum eine Kiste Sprudel in die Schule zu bringen. Die Kinder trinken dann im Klassenzimmer aus ihren persönlichen Bechern. Als Durstlöscher sind geeignet: Tee, Mineralwasser oder Fruchtsäfte, nicht jedoch gesüßte Getränke. Bitte verzichten Sie auf Wegwerfverpackungen.

Schulpflicht in der Grundschule

Der Besuch der Grundschule ist auf 4 Jahre verpflichtend (beim Überspringen einer Klasse auf 3 Jahre). Der Übertritt in eine "auf der Grundschule aufbauende Schulart" ist erst mit Erreichen des Zieles von Klasse 4 möglich. Ziel der Abschlussklasse heißt, dass die für die Grundschule geltenden Versetzungsanforderungen von Klasse 4 nach Klasse 5 erreicht worden sind. Auf Antrag der Eltern ist auch die freiwillige Wiederholung einer Klasse möglich (einmal im Verlauf der Grundschulzeit).

Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen Veranstaltungen

Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den Unterricht und die übrigen, verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen. Die Erziehungsberechtigten sorgen dafür, dass die Schülerinnen und Schüler diese Verpflichtungen befolgen.

Außerunterrichtliche Veranstaltungen

Während des Schuljahres können in den Klassen mehrere halbtägige Wandertage und ein ganztägiger Jahresausflug durchgeführt werden. Darüber hinaus gibt es während des Schuljahres auf Beschluss der Konferenzen eine oder mehrere Veranstaltungen für die ganze Schule, wie etwas Schulfest, Sporttag, Theaterbesuch, Projekttage oder Ähnliches.

 

Der umweltfreundliche Schulranzen

Der Schulranzen Ihres Kindes bietet eine gute Gelegenheit, Umweltschutz begreifbar zu praktizieren.

Allgemein gilt bei der Auswahl der Materialien:

  • Vermeiden Sie Müll, achten Sie auf gesundheitliche Unbedenklichkeit und auf die Recyclingfähigkeit.
  • Stifte sollten aus Holz sein, Filzstifte sind schon bei der Herstellung umweltbelastend, enthalten oft gesundheitsschädliche Lösungsmittel und verursachen viel Müll.
  • Füller gibt es mit nachfüllbaren Patronen. Tintenkiller sind abzulehnen, da auch sie Lösungsmittel enthalten.
  • Papier: Hefte, Blöcke, Schnellhefter und Ordner gibt es auch aus Recyclingpapier oder Pappe. Auch zum Einbinden von Büchern kann Papier verwendet werden.
  • Klebstoffe sollten wasserlöslich sein, andere Klebstoffe enthalten oft gesundheitsschädliche Dämpfe.

Oft sind die Schulranzen der Kinder zu schwer, weil sie viele Dinge unnötig mit sich herumtragen. Das ist für den Rücken eine große Belastung. Bitte achten auch Sie (zusammen mit den Lehrerinnen) darauf, dass Ihr Kind nur diejenigen Dinge im Ranzen hat, die es wirklich braucht.

Schülerversicherung

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht bei allen mit dem Schulbesuch zusammenhängenden Tätigkeiten, insbesondere während des Unterrichts, während der Pausen und sonstiger Schulveranstaltungen. Suchen Sie im Zusammenhang mit einem Schulunfall Ihres Kindes einen Arzt auf, ist dies unverzüglich der Schulleitung, der Klassenlehrerin oder der Schulsekretärin zu melden. 
Zu Beginn jedes Schuljahres schließt der Schulträger (Stadt Steinheim) eine Schüler-Zusatzversicherung für alle Kinder der Grundschule Höpfigheim ab. Diese umfasst die Bausteine Haftpftlicht-, Unfall- und Sachschadenversicherung für Vorfälle im Zusammenhang mit dem Schulbesuch. Der Förderverein schließt jedes Schuljahr für alle Kinder der Grundschule Höpfigheim eine Garderobenversicherung ab.

Sportunterricht an der Grundschule Höpfigheim

Für den Sportunterricht steht die Melchior-Jäger-Halle bei der Schule zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Kinder während des Sportunterrichts wegen der Unfallgefahr Schmuck und Uhren ablegen (Ohrringe evtl. abkleben) müssen. Am besten lassen die Kinder diese Gegenstände an Tagen, an denen Sportunterricht oder eine sportliche AG auf dem Stundenplan stehen, zu Hause.

Unterrichtszeiten

Seit dem Schuljahr 2014/2015 bietet die Grundschule Höpfigheim das Ganztagsangebot an. Eltern können wählen, ob ihr Kind das Ganztagsmodell nutzt (Wahlform, 3 Tage je 7 Stunden), oder ob ihr Kind in die Halbtagsschule geht.

Am Vormittag:

  • 07:45 Uhr bis 09:15 Uhr: 1. Unterrichtsblock (die "2. Schulstunde" beginnt um 8.30 Uhr, Eingangsklasse)
  • 09:15 Uhr bis 09:25 Uhr: Vesperpause im Klassenzimmer
  • 09:25 Uhr bis 09:45 Uhr: Bewegungspause auf dem Schulhof
  • 09:45 Uhr bis 11:15 Uhr: 2. Unterrichtsblock
  • 11:15 Uhr bis 11:30 Uhr: Bewegungspause auf dem Schulhof
  • 11:30 Uhr bis 12:15 Uhr: 3. Unterrichtsblock

Am Nachmittag:

  • 12:15 Uhr bis 13:15 Uhr: Mittagspause
  • 13:15 Uhr bis 14:45 Uhr: Lernzeit/AG Angebote/ Klasse 3 und 4 haben einmal in der Woche Nachmittagsunterricht (4. Unterrichtsblock)

Für die Mittagspause besteht keine Schulpflicht. Kinder, die in der Kernzeit oder in der Ganztagsschule angemeldet sind, können in der Mensa (kostenpflichtig) zu Mittag essen.

Der Samstag ist unterrichtsfrei!

Versetzungsordnung

Schulbericht (Klasse 1 und 2):

In der Eingangsklasse tritt anstelle des Jahreszeugnisses der Schulbericht. Der Schulbericht dient vor allem der Förderung der Kinder. Um ihr Zutrauen in die eigenen Fähigkeiten zu erhalten und zu fördern, orientiert sich der Schulbericht an den Möglichkeiten jedes Einzelnen und nicht an denen anderer Schülerinnen oder Schülern und deren Leistungen. Im Schulbericht werden sachliche Feststellungen zum Verhaltensbereich, zum Lernbereich und zum Arbeitsbereich getroffen. Jedes Kinder erhält jeweils zum Ende des Schuljahres 1 und 2 einen Schulbericht.
Am Ende des ersten Schulhalbjahres im 2. Schuljahr erfolgt statt eines Schulberichtes ein ausführliches Gespräch der Sorgeberechtigten mit der Klassenlehrerin.
Vom 1. ins 2. Schuljahr gehen die Schüler ohne Versetzungsentscheidung. Eine Versetzungsentscheidung erfolgt erst von Klasse 2 nach Klasse 3.

Halbjahresinformation (Klasse 3 und 4):

Am Ende des ersten Schulhalbjahres in den Klassen 3 und 4 erhalten die Kinder eine Halbjahresinformation. Diese informiert anhand von Ziffernnoten in allen Fächern über den aktuellen Leistungsstand. Außerdem informiert sie in einem kurzen Fließtext über die Leistungen des Kindes im Bereich "Schrift und Gestaltung".

Jahreszeugnis (Klasse 3):

Am Ende von Klasse 3 erhalten die Kinder ein Jahreszeugnis mit Ziffernnoten in allen Fächern sowie in Schrift und Gestaltung. Das Jahreszeugnis erhält außerdem eine Verbalbeurteilung, die Aussagen zu den Bereichen Arbeitshaltung, Selbständigkeit und Zusammenarbeit in der Klassen- und Schulgemeinschaft trifft. Das Jahreszeugnis der Klasse 3 schließt ab mit einer Versetzungsentscheidung nach Klasse 4.

Abschlusszeugnis (Klasse 4):

Am Ende von Klasse 4 erhalten die Kinder das Abschlusszeugnis der Grundschule oder (bei Nichtversetzung) ein Jahreszeugnis. Dieses Zeugnis ist ebenso aufgebaut wie das Jahreszeugnis der Klasse 3.