Krankmeldung: Stadt Steinheim an der Murr

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Was ist zu tun, wenn Ihr Kind krank ist?

Ist ein Kind aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Klassenlehrerin unverzüglich morgens mitzuteilen. Der Entschuldigungspflicht sollen Sie am ersten Tag der Verhinderung mündlich (Anrufbeantworter) oder schriftlich nachkommen, oder Sie können ein Kind aus der Nachbarschaft bitten, der Klassenlehrerin Bescheid zu sagen. So weiß die Klassenlehrerin, warum Ihr Kind nicht kommt. Andernfalls müsste sie bei Ihnen nachfragen in Sorge, dass auf dem Schulweg etwas passiert ist.

In jedem Fall reichen Sie bitte die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nach. Für die Krankmeldung können Sie folgendes Formular verwenden: