Unser Elternbeirat: Stadt Steinheim an der Murr

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Elternvertreterinnen und -vertreter im Schuljahr 2023/2024

  • Bärenklasse 1: Frau Leonhart, Frau Winkler
  • Tigerklasse 2: Frau Zeller, Frau Röhlich
  • Füchseklasse 3: Frau Cavcic, Herr Höger
  • Elefantenklasse 4: Frau Junge, Frau Nafzger
  • Elternbeiratsvorsitzende: Frau Junge
  • Stellvertretender Vorsitzender: Herr Höger

Wahl der Klassenelternvertreter

Sechs Wochen nach Schuljahresbeginn sollen bei der ersten Sitzung der Klassenpflegschaft die Klassenelternvertreterinnen und -vertreter gewählt sein. Stimmberechtigt sind die Sorgeberechtigten der Schüler. Gewählt werden Klassenelternvertreter und Stellvertreter. Niemand kann an derselben Schule zum Vertreter oder Stellvertreter mehrerer Klassen gewählt werden. Die Amtszeit dauert bis zum Ende des laufenden Schuljahres und geschäftsführend bis zur Neuwahl der Klassenelternvertreter im neuen Schuljahr.

Elternbeirat

In jeder Klasse werden zwei Elternvertreter gewählt. Alle gewählten Klassenelternvertreter bilden als gleichberechtigte Mitglieder den Elternbeirat der Schule. Der Elternbeirat hält mindestens eine Sitzung pro Schulhalbjahr ab. 

In erster Linie hat der Elternbeirat eine beratende Funktion. Er wird von der Schulleitung über die allgemeine Schulsituation informiert, z.B. über Schülerzahlen, Klassenbildung und Lehrerzuweisungen, sowie Fragen der Zusammenarbeit mit dem Schulträger (z.B. Haushaltsmittel, Raumsituation).

Wenn die Schulleitung Maßnahmen trifft, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind, wird der Elternbeirat hierzu gehört (Schulgesetz § 57). 

Die Mitglieder des Elternbeirats wählen aus ihrer Mitte: 

  • die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und deren bzw. dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter
  • die Mitglieder der Schulkonferenz

Schulkonferenz

Der Schulkonferenz der Grundschule Höpfigheim gehören an:

  1. die Schulleiterin als Vorsitzende
  2. der/die Elternbeiratsvorsitzende als Stellvertreterin bzw. Stellvertreter
  3. Vertreterinnen der Lehrerschaft
  4. und ebenso viele Elternvertreterinnen oder Elternvertreter

Die Elterngruppe in der Schulkonferenz kann der Gesamtlehrerkonferenz Vorschläge zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen und an deren Beratung mitwirken. 

Zu wichtigen schulischen und pädagogischen Angelegenheiten muss die Schulkonferenz ihr Einverständnis geben. Über Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz zu solchen Fragen unterrichtet die Schulleitung die Schulkonferenz.

Gesamtelternbeirat

Er wird gebildet durch die Vorsitzenden und deren Stellvertreter der Elternbeiräte aller Schulen eines Schulträgers. Da im Gesamtelternbeirat alle Schulen der Stadt vertreten sind und zu Wort kommen, erhalten die Mitglieder einen guten Überblick, mit welchen Schwierigkeiten und Sorgen andere Schulen zu kämpfen haben.

Landeselternbeirat

Der Landeselternbeirat besteht aus 32 Mitgliedern aus allen Schularten und wird auf drei Jahre gewählt. Er berät das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport “in allgemeinen Fragen des Erziehungs- und Unterrichtswesens” (SchG § 60).